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Helfen Sie mit!

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Mitgliedschaft

Durch Bezahlung des Jahresbeitrages können natürliche und juristische Personen Mitglied des Vereins werden (Fr. 30.00 natürliche Personen und Fr. 80.00 juristische Personen). Mitglieder werden zur jährlichen Generalversammlung eingeladen.

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Gönner

Gönner wird, wer den Verein einmalig oder regelmässig finanziell unterstützt. Jeder Betrag ist willkommen.

Zahlung auf folgendes Konto:

Luzerner Kantonalbank, Luzern

Bank IBAN: CH09 0077 8010 0014 4020 5

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Trauerspenden

Von der Möglichkeit, zugunsten des Solidaritätsfonds Luzerner Bergbevölkerung auf Grabschmuck zu verzichten, wird auf Wunsch von Verstorbenen oder ihrer Hinterbliebenen oft und gerne Gebrauch gemacht. Unsere Geschäftsstelle schickt Ihnen gerne Trauerkarten.

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Ihre Idee hilft weiter

Gute Anregungen für ein erfolgreiches Wirken sind immer willkommen.

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Letztwillige Zuwendungen (Erbschaft)

Wer unschlüssig ist, was einmal mit seinem Erbe geschehen soll, und auch nach seinem Tod dem Verein helfen möchte, kann den Solidaritätsfonds Luzerner Bergbevölkerung testamentarisch bedenken. Jede testamentarische Zuwendung kommt ungeschmälert der Bergbevölkerung im Kanton Luzern zugute. Sollten Sie sich für diese Möglichkeit interessieren, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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